Quellen: oesterreich.gv.at und EAG Abwicklungsstelle
Die Anträge für die EAG-Förderungen werden online über die offiziellen Portale der EAG Abwicklungsstelle eingereicht. Dort finden Sie alle notwendigen Formulare, Anleitungen und Informationen zu den einzureichenden Unterlagen.
Mit dem 2. EAG‑Fördercall ab 23. Juni 2025 wird erstmals der Made‑in‑Europe‑Bonus umgesetzt – ein zusätzlicher Zuschlag zum Investitionszuschuss, der Unternehmen und Förderwerber bei der Finanzierung ihrer PV‑Anlage unterstützt. Der Bonus kann während der Antragstellung im EAG‑Portal beantragt werden:
Werden PV‑Module und Wechselrichter mit europäischer Wertschöpfung verbaut, erhöht sich der Investitionszuschuss um bis zu 20 %; für Stromspeicher aus europäischer Wertschöpfung gibt es 10 % Bonus. Weitere Details zur Förderhöhe sowie aktuelle White‑Lists finden Sie direkt bei der EAG Abwicklungsstelle.
Neben den bundesweiten EAG-Investitionszuschüssen startet die Stadt Wien im Rahmen Ihrer Sonnenstrom-Offensive ab 1. Mai 2026 eine neue Förderschiene für innovative Photovoltaik‑Lösungen. Insgesamt stehen 7 Millionen Euro zur Verfügung, um PV‑Projekte in Wien gezielt zu unterstützen. Neu gefördert werden erstmals Fassaden‑PV‑Anlagen (vorgehängt oder integriert) sowie PV‑Verschattungsanlagen auf begehbaren Dächern. Gleichzeitig werden bewährte Förderangebote fortgeführt. Nähere Informationen finden Sie hier.
Profitieren Sie nicht nur von staatlichen Förderungen, sondern setzen Sie auch auf hochwertige Photovoltaik-Anlagen und Speicher von Schrack Technik. Unsere Systeme sind optimal aufeinander abgestimmt, zuverlässig und effizient – so holen Sie das Maximum aus Ihrer Solaranlage heraus. Wir beraten Sie individuell, welche Kombination aus PV-Anlage und Speicher für Ihre Projekte am besten geeignet ist, und unterstützen Sie von der Planung bis zur Installation.
Um die Expansion der Solarenergie in den kommenden Jahren zu fördern, wurde ab dem 1. Januar 2024 ein vereinfachtes Verfahren eingeführt: Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 35 Kilowatt peak (kWp) und dazugehörige Speichersysteme, die im Rahmen eines Projekts gemeinsam realisiert werden, profitieren nun von der Befreiung der Umsatzsteuer. Dies bedeutet, dass beim Erwerb dieser Anlagen keine Umsatzsteuer anfällt und keine zusätzlichen Förderungsanträge gestellt werden müssen.
Ab dem 1. Januar 2024 entfällt die Umsatzsteuer für folgende Käufe:
unter der Bedingung, dass die PV-Anlage auf oder in unmittelbarer Nähe von Gebäuden installiert wird, die entweder zu Wohnzwecken dienen, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften genutzt werden oder gemeinnützigen, mildtätigen bzw. kirchlichen Zwecken dienen.
Unter die Installation von PV-Anlagen fallen alle photovoltaikanlagen-spezifische Arbeiten, die den Betrieb der PV-Anlage sicher für das Gebäude und die sich darin aufhaltenden Personen machen. Darin enthalten sind auch AC-seitige Arbeiten und Elektroinstallationen, die den sicheren Betrieb der PV-Anlage gewährleisten. Die Bundesinnung hat dazu einen Leistungskatalog zur Beschreibung von DC- und AC-seitigen Arbeiten und Elektroinstallationen erstellt, die der Befreiung der Umsatzsteuer unterliegen.
Eine bloße Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage mit einem Speicher fällt nicht unter den Nullsteuersatz. Zudem ist dies der Fall, wenn der Speicher, der gemeinsam mit zusätzlichen PV-Modulen erworben wird, mit seiner Gesamtkapazität die Kapazität der PV-Module unverhältnismäßig übersteigt.
Weitere Infos zur Installation von PV-Anlagen, zum Leistungskatalog sowie zur Verhältnismäßigkeit zwischen PV-Modulleistung und Speicherkapazität finden Sie hier.
Für Anlagen, die nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen (beispielsweise Anlagen mit mehr als 35 kWp oder auf Betriebsgebäuden), besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) bei den zukünftigen Förderaufrufen der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die genauen Termine für die Förderaufrufe 2024 sind noch anzukündigen und werden auf der Webseite eag-abwicklungsstelle.at veröffentlicht.
Sie kennen Ihre Region am besten und wissen, für welche Kunden eine PV-Anlage infrage kommt. Informieren Sie diese Kunden jetzt, damit sie bei der Errichtung der PV-Anlage in den Genuss der Steuerbefreiung kommen. Als Anbieter einer PV-Installation profitieren so auch Sie indirekt von der Förderung.
Haben Sie für ein Projekt den Zuschlag bekommen, erhalten Sie wie bisher alle Artikel für die folgende Umsetzung der PV-Projekte bei uns im Online Shop.
Weitere Details und Antworten auf häufig gestellte Fragen bezüglich der Umsatzsteuerbefreiung für PV-Module sind auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums zu finden.
Aktuell finden Ihre Kunden in diversen Medien viele Lockangebote die zum Vergleich herangezogen werden. Um Sie nicht nur mit den Produkten, sondern auch in der Argumentation zu unterstützen, haben wir für Sie die wichtigsten Themen zusammengestellt.
Die Effizienz einer Photovoltaikanlage hängt maßgeblich von der Qualität der PV-Module ab. Billigangebote aus dem Internet, nutzen oft günstige und weniger Leistungsstarke Module. Zudem kann die Lebensdauer bei billig hergestellten Modulen reduziert sein. Die Wirtschaftlichkeit und Amortisation der gesamten PV Anlage ist dann gefährdet. Bei Schrack Technik, finden Sie ausschließlich Qualitätsprodukte, die speziell den Anforderungen des heimischen Marktes (z.B. Schnee- und Windlasten) entsprechen und auch durch uns intensiv hinsichtlich Belastbarkeit und Haltbarkeit getestet wurden. Bei der Auswahl des richtigen Moduls für das jeweilige Projekt unterstützen wir sehr gerne.
Neben PV-Modulen spielen auch andere Komponenten wie Blitz- und Überspannungsschutz eine wichtige Rolle. Insbesondere bei größeren Anlagen ist eine Anpassung der Technik erforderlich, wofür der Photovoltaik AC-Sammelschrank unerlässlich ist. Er garantiert eine optimale Verbindung zwischen Wechselrichtern und Netzanschluss.
Die Installation einer PV-Anlage ist komplex und erfordert Fachwissen. Um Sicherheit und optimale Leistung zu gewährleisten, empfehlen wir, die Installation auf jeden Fall durch einen qualifizierten Fachmann durchführen zu lassen. Damit die PV-Anlage an ein öffentliches EVU angeschlossen werden kann, braucht es eine Genehmigung, die nur dann erteilt wird, wenn ein Fachmann die Anlage installiert hat.
Für ein optimales Energie-Management haben wir SmartFox, ein Gerät, das den eigenen Energieverbrauch der PV-Anlage misst, optimiert und reduziert, sowie Energiespeichersysteme in unserem Sortiment. Generiert Ihre Photovoltaikanlage mehr Energie, als Sie verbrauchen oder speichern können, kann der Überschuss in das öffentliche Netz eingespeist werden. Dies ist jedoch mit einem Mehraufwand verbunden und wird nicht von allen Netzanbietern ermöglicht.
Beraten Sie Ihre Kunden, wie sie den Strom aus ihrer PV-Anlage am optimalsten nutzen können!
Balkonkraftwerke, kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von maximal 800 Watt, bieten eine praktikable Lösung für Balkone, Flachdächer und sonnige Freiflächen. Doch folgendes gilt es zu beachten: Ihre Effizienz ist im Vergleich zu größeren PV-Systemen geringer. Zudem ist eine fachgerechte Installation entscheidend, um potenzielle Gefahren zu vermeiden.
Klären Sie Ihre Kunden über Nachteile und mögliche Gefahren von Balkonkraftwerken auf und zeigen Sie ihnen mögliche Alternativen!
Für Fragen stehen Ihnen unsere Schrack Technik PV-Spezialisten gerne zur Verfügung.
Im Rahmen der Pressekonferenz zu den Konjunkturmaßnahmen hat die Klimaschutzministern Leonore Gewessler angekündigt, dass ab Anfang 2024 Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 35 kWp von der Umsatzsteuer befreit werden sollen. Das Modell des Nullsteuersatzes für den Kauf und die Errichtung von privaten Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern wurde in Deutschland bereits im Jahr 2023 umgesetzt und soll nun auch in Österreich realisiert werden. Damit soll der Ausbau von Photovoltaik beschleunigt werden, der ein wichtiger Schritt in eine nachhaltige Energiezukunft darstellt.
Sie kennen Ihre Region am besten und wissen, für welche Kunden eine PV-Anlage infrage kommt. Informieren Sie diese jetzt, damit sie bei der Errichtung der PV-Anlage von der Befreiung profitieren. Als Anbieter einer PV Installation, erhalten so auch Sie indirekt einen Vorteil von der Förderung. Alle Artikel für die folgende Umsetzung Ihrer PV-Projekte finden Sie bei uns im Online Shop.