Schrack Technik GmbH, Wien

Starten Sie mit der E-Mobilitätsförderung 2025 in eine nachhaltige Zukunft

Die Regierung stellt wieder ein umfangreiches Förderbudget bereit, um den Umstieg auf Elektromobilität in Österreich zu beschleunigen. Diese Förderung unterstützt Privatpersonen, Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine bei der Errichtung kommunikationsfähiger E-Ladestationen (Wallboxen) und intelligenter Ladekabel, die den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewährleisten.

Schrack Technik unterstützt diese Initiative mit einer breiten Palette innovativer Ladelösungen, die sich einfach installieren lassen und für den Einsatz zu Hause, im Mehrparteienhaus, am Arbeitsplatz oder an öffentlichen Standorten geeignet sind. Dank der Kommunikationsfähigkeit über OCPP, Modbus TCP/IP (Modbus RTU bei unseren offline Ladestationen) und EEBus sind unsere CION und PUBLIC Ladestationen optimal förderfähig und erfüllen alle Voraussetzungen der staatlichen Förderung 2025.

Mit unseren Produkten können Sie nicht nur von der E-Mobilitätsförderung 2025 profitieren, sondern auch aktiv zur Reduktion von CO2-Emissionen beitragen und die nachhaltige Mobilität in Österreich vorantreiben. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Förderung sowie unsere passenden E-Ladestationen, damit Sie und Ihre Kunden die Vorteile der staatlichen Unterstützung direkt nutzen können.


Die Voraussetzungen auf einen Blick

  • Installation durch konzessionierten Elektriker.
  • Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern.
  • Gerät muss kommunikationsfähig sein (OCPP, Modbus, EEBus).
  • Antragstellung online, Registrierung vorab erforderlich.
  • Einreichzeitraum: solange Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2026

Förderung für Privatpersonen

Die E-Mobilitätsförderung 2025 für Privatpersonen in Österreich unterstützt den Kauf neuer Elektrofahrzeuge sowie die Installation von Ladeinfrastruktur. Förderberechtigt sind neue Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) zur Personenbeförderung (Klasse M1) und Güterbeförderung (Klasse N1), alle Modelle von E-Zweirädern (E-Motorräder, E-Mopeds, E-Leichtfahrzeuge) sowie kommunikationsfähige Wallboxen und intelligente Ladekabel. Voraussetzung für die Förderung ist die Installation durch einen konzessionierten Elektriker sowie der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energieträgern.

 

Wallbox Ein-/ZweifamilienhausEMCIONxxxxBis zu 400 Euro
EMPUBWxxxx
Mehrparteienhaus kommunikationsfähige Wallbox als Einzelanlage, OCPP oder ModbusEMCIONxxxxBis zu 800 Euro
EMPUBWxxxx

Mehrparteienhaus Gemeinschaftsanlage mit Lastmanagement, OCPP oder Modbus

 

EMCIONxxxxBis zu 1.500 Euro
EMPUBxxxx

Maximale Förderquote: 50% der Anschaffungskosten

Quelle: Klima- und Energiefonds | Angaben ohne Gewähr

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Förderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

Die E-Mobilitätsförderung 2025 unterstützt Unternehmen, Gebietskörperschaften und Vereine gezielt beim Ausbau und der Modernisierung von E-Mobilitätsangeboten. Gefördert werden Zuschüsse für Ladeinfrastruktur, E-Fahrzeuge, E-Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder sowie schwere E-Nutz- und E-Sonderfahrzeuge. Die Förderung umfasst sowohl öffentlich zugängliche als auch betriebliche Ladestationen, einschließlich Planung, Installation, Lastmanagement und Barrierefreiheits-Zertifikaten, und ermöglicht eine effiziente, zukunftssichere Integration der Elektromobilität in Ihren Betrieb.

 

Öffentlich zugänglich

AC-Normalladepunkt

11 – 22 kW

EMCIONPxxx

EMCIONExxx

Bis zu 900 Euro

EMPUB029P-

EMPUBW229P

Nicht öffentlich zugänglichAC-Normalladepunkt 3,7 – 22 kWEMCIONxxxxBis zu 400 Euro
EMPUBxxxxx

Maximale Förderquote: 30 % der investitionsrelevanten Kosten

Quelle:  Klima- und Energiefonds | Angaben ohne Gewähr





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Eichrechtskonforme Wallboxen und Ladesäulen
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